1. Geltung der Bedingungen
(1) Spaceverb erbringt beschriebene (Internet-)Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Spaceverb sie schriftlich bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Spaceverb, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
2. Zustandekommen des Vertrages, Vertragsdauer
(1) Verträge über die Nutzung von Spaceverb-Internetdiensten treten erst mit der Gegenzeichnung eines Vertrages durch Spaceverb in Kraft und werden jeweils für mindestens, sofern nicht anders vereinbart, 6 Monaten Nutzungsperiode abgeschlossen. Die Nutzungsperiode beginnt mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
(2) Soweit Spaceverb sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der Spaceverb kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Spaceverb - Dienste begründetes Vertragsverhältnis.
(3) Sofern Spaceverb ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Spaceverb wirksam.
3. Leistungsumfang und Leistungspflichten
(1) Spaceverb ermöglicht dem Kunden die Nutzung von Internetdiensten und Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Vertrag beigefügten Anlage(n) und/oder Leistungsbeschreibung(en). (2) Soweit Spaceverb kostenfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. (3) Besondere Eigenschaften sind nicht zugesichert, es sei den, Spaceverb hat dies schriftlich erklärt. Technische Änderungen durch Weiterentwicklungen oder Veränderung der Netzstruktur sind grundsätzlich möglich. (4) Spaceverb gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Spaceverb liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Spaceverb kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. (5) Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von einem halben Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Webseiten, FTP, Download, Upload, Software-Dienste). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Spaceverb im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
(1) Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Spaceverb im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Spaceverb hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. (2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Spaceverb, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die Spaceverb mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich auch, Spaceverb jeweils unverzüglich über Änderungen von Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Spaceverb binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere a) Name und postalische Anschrift des Kunden; b) Name und postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon-Nummer und Telefax-Nummer des technischen sowie administrativen Ansprechpartners für jeweilige Domains;
c) Änderung von technischem Gegebenheiten, wie z. B. Änderungen von IP-Adressen und Server-Namen vom Kunden betriebener Name-Server für jeweilige Domains. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Spaceverb-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet (a) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Spaceverb-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; (b) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Spaceverb-Diensten erforderlich sein sollten; (c) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen; (d) Spaceverb erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; (e) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die Spaceverb durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag; (f) die vereinbarten Entgelte zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer fristgerecht zu zahlen; (g) Spaceverb entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten. (3) Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine Emails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). (4) Der Kunde verpflichtet sich, von Spaceverb zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Spaceverb bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Spaceverb widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Spaceverb nutzen, haftet der Kunde gegenüber Spaceverb auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. (5) Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, ist Spaceverb sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von
Abs. 2 Lit. (e) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
6. Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Spaceverb-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Spaceverb gestattet. (2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. (3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Spaceverb-Dienste durch Dritte entstanden sind.
7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Spaceverb stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) und/oder Leistungsbeschreibung(en) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) und/oder Leistungsbeschreibung(en) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt entweder monatlich oder je Quartal, jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die Rechnungsstellung für das Erbringen sonstiger Leistungen erfolgt umgehend nach den erbrachten Leistungen. (2) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet. (3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung ab Rechnungsdatum fällig. (4) Leitungs- und Kommunikationskosten (z.B. Telefon-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt der Server von Spaceverb sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf Seite von Spaceverb gesonderte Kosten (z.B. für besondere Gerätschaften, Software oder Personal) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. (5) Sofern der Kunde nicht am Abbuchungsverfahren/Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag für Internetdienste und ASP-Leistungen spätestens am zehntem Tag nach Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Spaceverb berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mind. 6,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben. (6) Sofern der Kunde für die Begleichung von Rechnungsbeträgen am Abbuchungsverfahren/Lastschriftverfahren teilnimmt, aber Lastschriften nicht eingelöst werden, ist Spaceverb berechtigt, für jede zurückgehende Lastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. (7) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Spaceverb berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Spaceverb eine höhere Zinsenlast nachweist. (8) Spaceverb kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, Leistungen abzuschalten, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als einen Monat erstreckt und Spaceverb gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen. (9) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Spaceverb vorbehalten.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche der Spaceverb kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Spaceverb die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Spaceverb oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Spaceverb autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP`s) eintreten - hat Spaceverb auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Spaceverb, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. (3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn: (a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Spaceverb Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, (b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. (4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Spaceverb liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Spaceverb oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
9. Gewährleistung
(1) Spaceverb bietet seine Internetdienstleistungen 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. Spaceverb wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. (2) Spaceverb unterhält eine Hotline, die telefonisch oder via Email erreicht werden kann. Die Hotline ist in der Regel zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Kunden sind in den Schlußbestimmungen (Ziffer 15) dieser Bedingungen und im Vertrag festgehalten.
10. Internet-Präsenz und Inhalt von Internet-Seiten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seinen Internet-Seiten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Spaceverb von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. (2) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner Email-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Spaceverb unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). (3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch Skripte oder Programme, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Spaceverb ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Spaceverb wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Sobald der Kunde Spaceverb nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen, wird Spaceverb die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen. (4) Spaceverb ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 5.3, 10.2 oder 10.3 unzulässig sind, ist Spaceverb berechtigt, die Präsenzen zu sperren und dem Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme zu unterrichten.
11. Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Spaceverb unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Spaceverb seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich Spaceverb Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Spaceverb berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Spaceverb steht dafür ein, dass alle Personen, die von Spaceverb mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Spaceverb-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen. (5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen und Richtlinien vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Spaceverb wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. (2) Spaceverb haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Spaceverb-Leistungen unterbleiben. Spaceverb haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. (3) Spaceverb haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. (4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die (a) durch die Inanspruchnahme von Spaceverb-Diensten, (b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Spaceverb, (c) durch die Verwendung von durch Spaceverb-Dienste übermittelter Programme und Daten, (d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Spaceverb, (e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Spaceverb nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom AG, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung der Spaceverb für die dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes. (5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Spaceverb oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Spaceverb-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
13 Zusätzliche Bestimmungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne Spaceverb-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen von Spaceverb für: (a) Produktlieferungen für kaufmännische/gewerbliche Besteller, (b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten, (c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten. Unter sonstige Aufträge fallen (a) Hardware-Lieferung, (b) Software-Lieferung, (c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des in Ziffer 3 beschriebenen Leistungsumfanges.
14 Kündigung
(1) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss Spaceverb falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Nutzungsperiode - schriftlich zugehen.
(2) Sofern keine Kündigung bis mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Nutzungsperiode.
(3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Spaceverb insbesondere dann vor, wenn der Kunde a) bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, b) bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, c) schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5 und 10 geregelten Pflichten verstößt, d) trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.2 sowie 10.3 geregelten Anforderungen genügen, e) schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
(4) Im Falle der von Spaceverb ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Spaceverb berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Spaceverb überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
15 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Rosdorf/Göttingen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von Spaceverb. (2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (3) der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
Spaceverb Systems
Hambergstraße 4
37124 Rosdorf
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Spaceverb-Kunden gebunden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.